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Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch:
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Gutachterkosten durch die gegnerische Versicherung übernommen. Der Geschädigte hat das uneingeschränkte Recht, einen KFZ Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen und zur Ermittlung der Schadenhöhe ein Schadengutachten erstellen zu lassen.
Die Erstattung erfolgt nach den jeweiligen gültigen Leitsätzen und Richtlinien für Gutachten im Bereich Kraftfahrzeugschäden und Bewertung. Fallbezogen wird der/die
• erforderliche Reparaturumfang
• der Wiederbeschaffungswert
• Restwert
• Reparaturdauer bzw. die Wiederbeschaffungsdauer
• merkantile / technische Wertminderung
ermittelt.
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